Auszug: Verkehrsentwicklungsplan 2030
Quelle A: PlanungsdokumentZielsetzung. Der vorliegende Plan verfolgt das Ziel, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs an den Wegen innerhalb des Innenstadtrings bis 2030 von derzeit 31 Prozent auf 18 Prozent zu senken. Die Maßnahmen sind so ausgelegt, dass die Erreichbarkeit der Innenstadt insgesamt nicht abnimmt, sondern über andere Verkehrsmittel gewährleistet wird.
Maßnahmenbündel. Vorgesehen sind die Umwandlung von 2.400 öffentlichen Parkplätzen in Liefer- und Aufenthaltsflächen, eine Taktverdichtung auf vier Straßenbahnlinien, der Ausbau von 14 Kilometern geschützter Radwege sowie eine Ausweitung der Anwohnerparkzonen. Die Umsetzung erfolgt abschnittsweise über sechs Jahre, beginnend mit dem nördlichen Abschnitt.
Wirkungsannahmen. Den Berechnungen liegt die Annahme zugrunde, dass eine Verringerung des Parkplatzangebots im Innenstadtring zu einer Verlagerung, nicht zu einem Verzicht auf die Wege führt. Diese Annahme stützt sich auf Erfahrungen vergleichbarer Städte; einschränkend ist anzumerken, dass die dortige Ausgangslage im Umlandverkehr günstiger war. Für Wege aus dem Umland ohne Schienenanbindung ist mit einer Verlagerung auf Park-and-Ride-Anlagen zu rechnen, deren Kapazität erweitert werden muss.
Wirtschaftliche Auswirkungen. Belastbare Prognosen zur Umsatzentwicklung des Einzelhandels liegen nicht vor. Die vorliegenden Untersuchungen aus anderen Städten sind in ihren Ergebnissen nicht einheitlich; ein negativer Gesamteffekt ließ sich dort überwiegend nicht nachweisen, ein positiver ebenfalls nicht durchgängig. Der Plan trifft daher keine Aussage über die Umsatzentwicklung und sieht eine begleitende Erhebung vor.
Beteiligung. Zu den Abschnitten zwei bis sechs ist jeweils ein Beteiligungsverfahren vorgesehen. Die Festlegungen des vorliegenden Plans gelten unter dem Vorbehalt der Ergebnisse dieser Verfahren, soweit die Zielsetzung nach Abschnitt 1 nicht berührt wird.
Lieferverkehr. Für den gewerblichen Lieferverkehr werden 340 der umgewandelten Flächen als zeitlich begrenzte Ladezonen ausgewiesen, verfügbar zwischen sechs und elf Uhr. Für Lieferungen außerhalb dieses Zeitfensters ist die Einrichtung von drei Mikro-Depots am Rand des Innenstadtrings vorgesehen, deren Betrieb ausgeschrieben wird. Eine Aussage über die Kosten für die belieferten Betriebe ist derzeit nicht möglich, da sie vom Ergebnis der Ausschreibung abhängt.
Begleitende Erhebung. Vorgesehen sind jährliche Messungen der Verkehrsmittelanteile, der Erreichbarkeitszeiten aus dem Umland sowie eine Befragung der ansässigen Betriebe. Die Ergebnisse werden veröffentlicht und sind Grundlage der Entscheidung über die Abschnitte fünf und sechs. Eine Anpassung der Reihenfolge der Abschnitte ist im vorliegenden Plan nicht vorgesehen.